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Prüfzentrum Claußnitzer Plaketten
GTÜ

Wenn der Unfallschaden durch Fremdverschulden eingetreten ist, sind Sie so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.

Sie haben das Recht auf eine Rechtsberatung durch einen Anwalt Ihrer Wahl, einen freien Sachverständigen und die freie Wahl der Werkstatt. Die Kosten hierfür sind durch den Versicherer des Unfallgegners zu tragen.

Wir bieten Ihnen daher:

  • Unfallschadengutachten an allen Kraftfahrzeugen
  • Verkehrsunfallanalyse
  • Wertgutachten
  • Oldtimerbewertungen und -begutachtung
  • Prüfungen nach UVV (Hubladebühnen, Rolltore, etc.)
  • Lackschichtdickenmessung
  • Gutachten über Geschwindigkeitsmessgeräte